Damit unsere Gemeinde auch in Zukunft lebensfähig und lebenswert bleibt, ist es wichtig junge, einheimische Familien verstärkt zu unterstützen um Ihnen eine Zukunftsperspektive in Bad Hindelang aufzuzeigen. Dies setzt die zur Verfügungsstellung von bezahlbarem Wohnraum voraus. Aber nicht nur junge, einheimische Familien kämpfen mit den Kosten für Wohnraum. Auch Alleinerziehende und Rentner tun sich immer schwerer, einen für Ihre Bedürfnisse geeigneten, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Aus meiner Sicht gibt es verschiedene Ansätze für die Zurverfügungstellung von bezahlbarem Wohnraum. Besonders zielführend scheinen mir das sog. „Einheimischenmodell“ und die Schaffung von geförderten Mietwohnungen unter Nutzung des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms.
1.) „Einheimischenmodelle“
Allseits bekannt sind die sogenannten „Einheimischenmodelle“, bei denen die Gemeinde Wohnraum verbilligt an die ortsansässige Bevölkerung zur Selbstnutzung abgibt. Dieses Modell wurde in den vergangenen Jahren sowohl in Bad Hindelang als auch in Vorderhindelang bereits erfolgreich umgesetzt.
Im Jahr 2006/2007 hatte die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sie die Benachteiligung ortsfremder Haushalte als Verstoß gegen EU-Recht ansah. Im Februar 2017 haben sich nunmehr die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und die Bayerische Staatsregierung auf das sog. „Leitlinienmodell“ geeinigt:
Nach dem neuen Leitlinienmodell kann Wohnraum sowohl in Form von Eigentumswohnungen als auch in Form von Reihen-, Doppel- oder Einfamilienhäusern vergünstigt an ortsansässige Bürger abgegeben werden. Auch eine vergünstigte Abgabe von Bauland wäre denkbar, dürfte aber die Ausnahme sein, da gerade auch die Planung mit erheblichen Kosten verbunden ist und diese durch standardisierte Baupläne möglichst klein gehalten werden können. Eine vergünstigte Abgabe kommt nur an Bewerber in Betracht, deren Vermögen und Einkommen bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten und die sowohl gewisse soziale Kriterien als auch Ortsansässigkeitskriterien erfüllen. Nachfolgend die Leitlinien im Detail.
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/leitlinien.pdf
Nunmehr, da eine rechtssichere Ausgestaltung der Einheimischenmodelle wieder möglich ist, wird es darum gehen, den Bedarf zu ermitteln und einen für Bad Hindelang maßgeschneiderten Kriterienkatalog zu entwickeln.
2.) Schaffung von verbilligten Mietwohnungen
Bei den derzeitigen Preisen wird sich trotz kommunaler Förderung nur ein Teil der Bevölkerung Wohneigentum leisten können. Umso wichtiger ist es daher, dass die Gemeinde nach Möglichkeiten sucht, auch für Mieter bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Hier bietet sich das am 1.1.2016 in Kraft getretene kommunale Wohnraumförderungsprogramm an, welches der Gemeinde ermöglicht, Zuschüsse i.H.v. 30% für den Erwerb von leerstehenden Gebäuden und Grundstücken, sowie für den Bau von Mietwohnungen zu erhalten. Im Gegenzug muss die Gemeinde beim Bau gewisse Wohnflächenbegrenzungen beachten und die gebauten Wohnungen zu einer angemessenen Miete abgeben. Diese Miete soll sich an der Miete gem. § 22 Abs. 1 SGB II orientieren und wird üblicherweise unter der ortsüblichen Miete liegen. Darüber hinaus gibt es Einkommenshöchstgrenzen, die die Mieter nicht überschreiten dürfen.
Im Allgäu haben sich meines Wissens bereits die Gemeinden Wilpoldsried, Balderschwang, Blaichach und Ofterschwang zu einem Bau von ca. 50 Wohnungen mittels dieses kommunalen Wohnungsförderungs-programms entschlossen. Da es sich bei dem Programm nur um ein Vierjahresprogramm handelt, sollte die Prüfung einer eventuellen Nutzbarkeit des Programms für Bad Hindelang – falls nicht schon geschehen – zeitnah erfolgen.
3.) Geeignete Flächen
Da die Gemeinde kaum bzw. in einigen Ortsteilen gar keine eigenen Bauflächen besitzt, wird sich die Frage stellen, wo überhaupt Wohnraum geschaffen werden kann. Aus meiner Sicht liegt die Lösung in einer konsequenten Innenverdichtung. Leerstände sollten genutzt und Baulücken geschlossen werden. Und auch die Umwidmung von landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Gebäuden in Wohnraum darf kein Tabu sein. Wie in der Allgäuer Zeitung vom 21. Juli 2018 zu lesen war, hat die Gemeinde bereits erste Schritte in diese Richtung eingeleitet. Es werden gerade zwei alte Bebauungspläne in den Ortsteilen Bad Hindelang und Unterjoch überarbeitet um auf Privatgrundstücken weitere Häuser errichten zu können. Eine Bebauung im Außenbereich sehe ich als schwierig an, da unsere Landschaft Grundlage für unseren Tourismus ist. Wenn wir unsere Landschaft zersiedeln wird das langfristig negative Auswirkungen auf unseren Tourismus und auf unseren Wohlstand haben.
Aufgabe der Gemeinde wird auch in Zukunft sein, verstärkt verfügbare Grundstücke und Leerstände zu erwerben um den benötigten Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Aber auch der Erwerb von landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen als zukünftige Tauschflächen ist sinnvoll um als Gemeinde handlungsfähig zu bleiben.