Friedhofsgedanken

Je älter man wird, umso häufiger wird man mit dem Thema Beerdigung konfrontiert. Und so ist es auch nicht verwunderlich, dass mich eine ältere Mitbürgerin auf dieses Thema angesprochen hat.

Das heutige Lebensmodell vieler Familien ermöglicht es häufig nicht, dass die Kinder sich um die Pflege der Grabstätte der Eltern kümmern können. Oftmals leben die Kinder auswärts und kommen nur an den Wochenenden nach Bad Hindelang. Bei vielen können die Besuche nur alle paar Wochen stattfinden. Und als Konsequenz entscheidet sich der eine oder andere für eine anonyme Bestattung um seine Nachkommen nicht mit der Grabpflege zu belasten. Auch viele ältere Paare ohne Kinder bevorzugen eine anonyme Bestattung um dem überlebenden Partner die Arbeit zu ersparen.

Wäre es nicht schön, diesen Menschen die Möglichkeit von Pflegegräbern im Rahmen von Ruhegemeinschaften anzubieten und so den Angehörigen einen Platz zum Trauern zu erhalten?

Die aktuelle Friedhofssatzung von Bad Hindelang sieht diese Möglichkeit leider nicht vor. Auf dem Friedhof Sonthofen gibt es diese Bestattungsalternative seit 2016. Es handelt sich hierbei um eine Urnengrabanlage, die von einer Gärtnerei bepflanzt und über das Jahr gepflegt wird.

Da wir seit ca. 60 Jahren ein Familiengrab auf dem Friedhof in Sonthofen haben, welches ich häufig mit meiner Mutter besuche, konnte ich die Entstehung und Entwicklung der Ruhegemeinschaften in Sonthofen beobachten.

Gerade Ältere, ohne Kinder, die ihren Partner verloren haben sind froh darüber Zwiesprache am Grab der Verstorbenen halten zu können ohne sich um die, für sie oft nicht mehr zu bewältigende, Grabpflege kümmern zu müssen. Zum Teil entstehen auch Bekanntschaften mit Angehörigen von anderen Verstorbenen, die in der Ruhegemeinschaft beerdigt sind. Und auch die Friedhofsgestaltung gewinnt durch die schön gepflegten Ruhegemeinschaften, die auch zum Verweilen einladen.

Aus meiner Sicht wäre es auch für Bad Hindelang wünschenswert solche Ruhegemeinschaftsgräber zu ermöglichen um anonyme Bestattungen aus „Praktikabilitätsgründen“ zu verhindern und den Angehörigen einen Platz zum Trauern zu ermöglichen.

 

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